Teilzeit arbeiten für mehr Freizeit zum campen – ist das möglich?

Teilzeit arbeiten für mehr Freizeit zum campen - ist das möglich?

Teilzeit arbeiten für mehr Freizeit zum campen – ist das möglich?Tag der Arbeit! Wie schön! Zwar fällt dieser heute auf den Samstag und zumindest die meisten von Euch haben ohnehin frei. Denjenigen, denen der Feiertag aber dennoch einen Tag daheim beschert: Wir freuen uns mit Euch!

Unser Vorschlag für den Moment:

Einmal kurz innehalten und überlegen, wie kann man denn bloß erreichen, dass jede Woche etwas mehr “frei” enthält. Vielleicht sogar einen oder *Trommelwirbel* zwei freie Tage. Jede Woche? Na wenn das nicht fantastisch klingt! Also: Kommt schnell mit auf die Reise, ehe Vernunft und Verstand den Miesepeter spielen:

 

Teilzeitarbeit im Angestelltenverhältnis

Die wunderbare Welt des Teilzeitarbeitens – hier in diesem Artikel vor allem mit Blick auf das Angestelltendasein in Teilzeit – erlaubt das Beste aus beiden Welten.

Ihr habt die Option jede Woche ein verlängertes Wochenende lang im geliebten Camper/Van unterwegs zu sein, die Natur zu erkunden oder schlichtweg der Muße zu frönen. Dabei aber dennoch die Sicherheit eines planbaren, regelmäßigen Gehaltes zu genießen, sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein und den Risiken der Selbständigkeit zu entgehen.

Denn seien wir doch ehrlich: Jeder von uns kennt das Gefühl, mal über Phasen keine Lust auf die eigene Arbeit zu haben. Insbesondere, wenn wir nicht das Glück haben, das Hobby zum Beruf gemacht zu haben, sondern vor allem als Broterwerb arbeiten zu gehen. Und außerhalb der Social-Media Scheinwelt ist dies ja dann doch die Regel statt die Ausnahme.

Ferner ist nicht jedem, der die Lust zum Reisen in sich trägt, gegeben sich selbständig zu machen und vollständig ortsungebunden zu arbeiten. So ist es zum Beispiel auch beim Autoren dieser Zeilen. Zwar würde es theoretisch gehen, ortsungebunden zu sein, aber finanzielles Verantwortungsgefühl für Andere und wohl auch ein wenig Unwohlsein beim Gedanken selbständig zu sein, sind dann doch große Hürden.

Beide Welten kommen nun dennoch zusammen – und hier möchte ich Dich wieder zum Träumen anregen:
3-4 Tage Wochenende oder Arbeiten werktags von 8-12 sind Dir in vielen Fällen möglich. Der Aufwand, dieses Ziel zu erreichen, beträgt für Dich etwa 15 Minuten. Das geht so:

Deine Ansprüche auf Teilzeit

Was, magst Du Dir denken, ich habe wirklich Anspruch auf Teilzeitarbeit? Ja, in der Tat. Und es wird sogar gesetzlich gefördert. So steht es explizit in der Zauberformel “TzBfG” (Teilzeitbefristungsgesetz), welches in Paragraph 1 als Zielsetzung explizit formuliert: “Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.” [GI-TzBfG-1, 25.04.2021]

Ja, es ist wahr. Dein Wunsch zur Teilzeitanstellung wird explizit über ein eigens hierfür geschriebenes Gesetz gefördert.

In den folgenden Paragraphen werden unter anderem die Bedingungen und Voraussetzungen erläutert. Die Zusammenfassung ist (Obacht: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich unverbindlicher Wiedergabe meiner eigenen Erfahrung), dass ein mindestens sechs Monate andauerndes Beschäftigungsverhältnis vorliegen und der Betrieb > 15 Mitarbeiter haben muss. Darüber hinaus gilt ein nach Mitarbeiterzahlen gestaffeltes Kontingent, dass die Anzahl der Teilzeitarbeitenden begrenzt und so ggf. von einer Wartezeit ausgegangen werden muss, ehe Dein eigener Anspruch umgesetzt werden kann.

Deine Ansprüche auf Teilzeit sind hierbei von zweierlei Natur. Zum einen besteht der Anspruch für eine unbefristete Verringerung Deiner Arbeitszeit. Vergleichbar einer Umwandlung Deines vormals Vollzeitarbeitsvertrag in einen Teilzeitarbeitsvertrag.

Die zweite Variante ist noch recht neu und aus meiner Sicht zu unrecht unbekannt: Mitte 2019 ist die Novellierung des TzBfG um das “Brückenteilzeitgesetz” erfolgt, die das Recht auf eine zeitlich begrenzte Verringerung der Regelarbeitszeit zu Deinem Rechtsanspruch erhebt. Kurz: in eine Brückenteilzeit zu gehen.
Diese darf zwischen 1-5 Jahren andauern und gilt unter ähnlichen Bedingungen wie oben bereits erwähnt. Kleiner Zusatz: Statt Deinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass Du von einem Zeitpunkt in der Zukunft an dauerhaft Teilzeit arbeiten möchtest, gibst Du das oben erwähnte Intervall an. Nach dem Ende dieses Zeitraums kehrst Du automatisch auf Deine Vollzeitstelle zurück.

Es ist erfahrungsgemäß noch nicht mal zwingend notwendig, Dich exakt auf dieses Gesetz zu berufen. Es genügt eine Mail an Deine Personalabteilung, in der Du beschreibst, dass Du dauerhaft oder begrenzt Teilzeit arbeiten möchtest, in welcher Form (wieviel Tage / wieviel Stunden pro Tag). Ab 1000 Mitarbeitern bist Du hier auch ohne wesentliche Bedingungen bereits am Ziel. Natürlich ist der gute Ton entscheidend und eine persönliche Info an Deinen Chef macht im Vorhinein viel Sinn – das brauche ich hier nicht extra zu erwähnen. Aber wir sind ja im Internet – also mach ich es lieber doch… 🙂

Brückenteilzeit als Test

Mit den o.g. Möglichkeiten kannst Du also schön, den “Großen Onkel” mal ins kalte Wasser halten um die Temperatur zu fühlen ohne gleich ganz ins kühle Nass zu springen.
Denkst Du viel ans Vanlife/Camping, sorgst Dich aber um das liebe Geld – oder schlichtweg um die Summe der vielen Änderungen – ist dies Deine Optionen behutsam zu starten, ohne in einen finanziellen Engpass zu geraten und im Wurstfall einfach mit mehr Erfahrung auf die Vollzeitstelle zurückzukehren.

Die Bedingungen hierzu sind übrigens auch im Gesetz genannt: Neben der Mindestgröße Deines Arbeitgebers und der Tatsache, dass eben natürlich nicht alle Angestellten flugs in Teilzeit gehen können, musst Du Deinen Arbeitgeber rechtzeitig, schriftlich informieren, dass Du dies möchtest. Startdatum Deiner Brückenteilzeit – wie oben bereits erwähnt – Aufteilung der Arbeitszeiten (wieviel Stunden pro Tag / welche Tage frei) und Dauer (Länge) der Brücke sind natürlich von Dir zu nennen. Denk da gut drüber nach, weil Du die Brückenteilzeit nicht mittendrin verlängern / verkürzen kannst und Dein Arbeitgeber auch sonstigen Anpassungen nach Einreichen Deines Antrags nicht stattgeben muss. (Geht natürlich, wenn Dein Arbeitgeber cool ist, aber der Rechtsanspruch besteht nicht. Und fairerweise muss Dein Arbeitgeber ja auch planen können, eventuell einen Ersatz einstellen etc…)

Gilt auch für Führungskräfte

Solltest Du Führungsverantwortung tragen, mach Dir bitte bewusst: Du bist explizit mit in dieser Förderung eingeschlossen. Das gilt auch für Dich. Und: auch wenn ich aus eigener Erfahrung sehr gut weiß, wie schwer sich Führungskräfte mit einem (evtl. zeitlich begrenzten) Schritt zurück schwer tun – vor allem männliche Zeitgenossen – auch Du darfst. Und es wirkt auch als Stärke, souverän mit der eigenen Lebenszeitverteilung umzugehen. Führen durch Vorbildfunktion, sozusagen.

Anders ausgedrückt: Dem Vorurteil, dass Teilzeit nur ein weibliches Arbeitszeitmodell ist, gilt es noch immer entgegenzuwirken. Und Deine aktive Mithilfe ist da sehr willkommen! 🙂

Zum Schluss des Artikels möchte ich Dich noch etwas fragen:

Na, wie fühlt es sich an, gesetzlich gefördert weniger arbeiten zu können? Hast Du den Wunsch? Dann kannst Du in 15 Minuten schon am Ziel sein.

Und, aus meiner eigenen Erfahrung kann ich Dir ans Herz legen: Eine 4-Tage-Woche macht zwei Tage Unterschied. Einen Tag weniger Arbeiten. Ein Tag mehr frei. So baut sich weniger negativer Stress auf. Du wirst vermutlich merken, dass Du Deinen Urlaub dann nicht mehr für die Erholung brauchst, sondern bereits erholt aufbrechen kannst. Großartig!

Trau Dich.
Dein Marco von Handgepaeck_

Quelle:
[GI-TzBfG-1, 25.04.2021] https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/ Paragraph 1 Absatz 1, Stand 25.04.2021

 

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